Die
gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für alle Menschen
-mit und ohne Behinderung - unabhängig von der Herkunft zu ermöglichen,
ist die Aufgabe einer sozialen Gesellschaft."Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden" -dieser Anspruch ist im Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland verankert. Er wird in einer Anzahl gesetzlicher
Bestimmungen für die unterschiedlichen Lebensbereiche unterstützt.
Seit
nunmehr fünf Jahren bieten Sie vornehmlich Familien türkischer Herkunft
mit behinderten Kindern / Angehörigen Beratung hinsichtlich der rechtlichen
Grundlagen an und geben Unterstützung bei der Integration in die bestehenden
Strukturen des Hilfesystems in Düsseldorf.
Mit
Ihren Gruppen- und Freizeitveranstaltungen fördern Sie die Kontakte unter
den Familien, die gegenseitige Beratung und Hilfe und tragen so ganz wesentlich
dazu bei, dass Isolation vermieden wird.
Darüber
hinaus haben Sie sich die Aufgabe gestellt, gemeinsam mit anderen Vereinen
der Behinderten-Selbsthilfe die Bedingungen für Menschen mit Behinderungen
in Düsseldorf weiter zu verbessern und so an der Umsetzung der Gleichstellungsgesetze
mitzuwirken.
Das
Jahr 2003 wurde von der Europäischen Union zum Jahr der Menschen mit Behinderungen
ausgerufen. Ich wünsche uns, dass es uns in unserem gemeinsamen Bestreben,
die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen sicherzustellen,
ein gutes Stück weiter bringt!
Ihrer
Arbeit wünsche ich weiterhin viel Erfolg!
Düsseldorf,
im Dezember 2002
Margret
Bresler, Koordinatorin für Behindertenhilfen