Gemeinsames Leben e.V.
Verein der Familien mit behinderten Kindern und der Behinderten
Vorwort

 
Die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für alle Menschen -mit und ohne Behinderung - unabhängig von der Herkunft zu ermöglichen, ist die Aufgabe einer sozialen Gesellschaft."Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" -dieser Anspruch ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Er wird in einer Anzahl gesetzlicher Bestimmungen für die unterschiedlichen Lebensbereiche unterstützt.
Seit nunmehr fünf Jahren bieten Sie vornehmlich Familien türkischer Herkunft mit behinderten Kindern / Angehörigen Beratung hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen an und geben Unterstützung bei der Integration in die bestehenden Strukturen des Hilfesystems in Düsseldorf. 
Mit Ihren Gruppen-­ und Freizeitveranstaltungen fördern Sie die Kontakte unter den Familien, die gegenseitige Beratung und Hilfe und tragen so ganz wesentlich dazu bei, dass Isolation vermieden wird. 

Darüber hinaus haben Sie sich die Aufgabe gestellt, gemeinsam mit anderen Vereinen der Behinderten-Selbsthilfe die Bedingungen für Menschen mit Behinderungen in Düsseldorf weiter zu verbessern und so an der Umsetzung der Gleichstellungsgesetze mitzuwirken. 

Das Jahr 2003 wurde von der Europäischen Union zum Jahr der Menschen mit Behinderungen ausgerufen. Ich wünsche uns, dass es uns in unserem gemeinsamen Bestreben, die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen sicherzustellen, ein gutes Stück weiter bringt! 

Ihrer Arbeit wünsche ich weiterhin viel Erfolg! 

Düsseldorf, im Dezember 2002 

Margret Bresler, Koordinatorin für Behindertenhilfen 

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