Gemeinsames Leben e.V.
Verein der Familien mit behinderten Kindern und der Behinderten
Kfz-Schenkung an Behinderte in der Türkei 

 
Umbehinderten Menschen in der Türkei ein Kraftfahrzeug steuerfreizu verschenken,müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

1.

a- Zulassungsschein unddievom Konsulat beglaubigte Übersetzung über das zu verschenkende Kraftfahrzeug, wenndas Fahrzeugauf den Namen des Spenders zugelassen ist, 

b- Kaufvertragund dievom Konsulat beglaubigte Übersetzung über das verschenkendeFahrzeug, wenn das Fahrzeug 
gekauftwird, 

2.Spezielle Einrichtungen müssenvorhandensein undRechnungen hierüber mit den vom Kosulat beglaubigtenÜbersetzungen 
vorliegen. 

3.Aufenthaltsbescheinigung ( neueren Datums) des Spenders in Deutschland und die vom Konsulat beglaubigte Übersetzung 

4.Attest der Gesundheitskommissionüber den Spendenempfänger 

5.Der Spendenempfänger mussden Führerschein der Klasse „H“ besitzen. 

Fahrzeuge, die keine speziellen Einrichtungenund nureine automatischeGangschaltunghaben, können nicht steuerfrei eingeführt werden. 

Für weitere Fragen wendenSie sich an: 

T.C. BAŞBAKANLIK 
GÜMRÜK MÜSTEŞARLIĞI 
Gümrükler Genel Müdürlüğü 
Alo Gümrük Hattı: 0090 - 312- 311 79 71 
Faks Numarası: 0090 - 312 - 324 59 79 

İnternet: www.gumruk.gov.tr 
e-mail: bis@gumruk.gov.tr 

T.C. Berlin BüyükelçiliğiT.C. Köln Başkonsolosluğu 
Maliye ve Gümrük MüşavirliğiMaliye ve Gümrük Ataşeliği 
Tel.: 030 – 27896840Tel.: 02233 - 791347

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