Umbehinderten
Menschen in der Türkei ein Kraftfahrzeug steuerfreizu verschenken,müssen
folgende Bedingungen erfüllt werden:
1.
a- Zulassungsschein unddievom Konsulat
beglaubigte Übersetzung über das zu verschenkende Kraftfahrzeug, wenndas
Fahrzeugauf den Namen des Spenders zugelassen ist,
b- Kaufvertragund dievom Konsulat
beglaubigte Übersetzung über das verschenkendeFahrzeug, wenn das Fahrzeug
gekauftwird,
2.Spezielle Einrichtungen müssenvorhandensein
undRechnungen hierüber mit den vom Kosulat beglaubigtenÜbersetzungen
vorliegen.
3.Aufenthaltsbescheinigung ( neueren
Datums) des Spenders in Deutschland und die vom Konsulat beglaubigte Übersetzung
4.Attest der Gesundheitskommissionüber
den Spendenempfänger
5.Der Spendenempfänger mussden Führerschein
der Klasse „H“ besitzen.
Fahrzeuge, die keine speziellen Einrichtungenund
nureine automatischeGangschaltunghaben, können nicht steuerfrei eingeführt
werden.
Für weitere Fragen wendenSie sich
an:
T.C. BAŞBAKANLIK
GÜMRÜK MÜSTEŞARLIĞI
Gümrükler Genel Müdürlüğü
Alo Gümrük Hattı: 0090 - 312- 311
79 71
Faks Numarası: 0090 - 312 - 324
59 79
İnternet: www.gumruk.gov.tr
e-mail: bis@gumruk.gov.tr
T.C. Berlin BüyükelçiliğiT.C. Köln
Başkonsolosluğu
Maliye ve Gümrük MüşavirliğiMaliye
ve Gümrük Ataşeliği
Tel.: 030 – 27896840Tel.: 02233
- 791347